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Allgemeine Geschäftsbedingungen 20. 12. 1996 1. Aufträge Mit der Erteilung eines Auftrages auf der Grundlage unseres Angebotes – direkt oder über unsere Vertreter – werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers oder Vereinbarungen mit unseren Vertretern sowie mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Wir behalten uns die Annahme des Auftrages vor. Eine über den üblichen Gebrauch hinausgehende gewerbliche Weiterverarbeitung unserer Modelle ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erlaubt. 2. Preise Es werden stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Soweit in Angeboten, Katalogen und Preislisten nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Preise ohne Mehrwertsteuer. Auf diese Preise kommt der jeweils am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz in Anrechnung. Es können keine Ansprüche aus überhöhten Preisangaben abgeleitet werden. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen zu der bestätigten Zeit. Sie gelten nicht für Nachbestellungen. Bis zur Lieferung eintretende Preis- und Kostenerhöhungen berechtigen uns, diese Preise zu berichtigen. 3. Lieferung Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Versendung durch eigene oder fremde Fahrzeuge geht die Gefahr auf ihn über. Ist freie Anlieferung vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang mit Ankunft des Fahrzeuges am Bestimmungsort. Die Anlieferung erfolgt zu ebener Erde der Lieferanschrift bzw. an die mit dem Fahrzeug nächsterreichbare Stelle. Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Für Abhandenkommen oder Beschädigung der Ware nach erfolgter Anlieferung haften wir nicht. Vorab- und Teillieferungen sind uns gestattet. Sie sind selbständige Lieferungen. Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Umstände beseitigen unsere Lieferverpflichtung ganz oder zum Teil. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht erhoben werden. Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung entbindet den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung sowie der Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Die Verpackung erfolgt branchenüblich und wird nicht berechnet. Eine Berechtigung zur Rückgabe besteht nicht. Schäden und Fehlmengen sind sofort festzustellen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Ansprüche daraus sind uns auf Verlangen abzutreten. 4. Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde ist unter der Voraussetzung der Weitergabe unseres Eigentumsvorbehalts zur Veräußerung und Verarbeitung (Verbindung, Vermischung usw.) der gelieferten Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Diese Berechtigung entfällt, wenn er mit seinem Abnehmer oder Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart hat oder sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzuge befindet. Der Kunde nimmt eine etwaige Verbindung der unbezahlten Ware nur zu vorübergehendem Zweck vor. Er teilt dies dem Abnehmer unter Hinweis auf unser vorbehaltenes Eigentum und unsere Wegnahmeberechtigung mit. Andere Verfügungen, z.B. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen usw., sind dem Kunden verboten. Pfändungen, Globalzessionen und andere Beeinträchtigungen unserer Rechte hat uns der Kunde unter Übersendung von Urkundenabschriften (z. B. Pfändungsprotokoll) mitzuteilen. Von uns gelieferte Ware ist gesondert zu lagern und als unser Eigentum kenntlich zu machen. Unser Abnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um uns die Inbesitznahme unserer wo auch immer liegenden Ware zu ermöglichen. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Zur Sicherung unseres Eigentums überträgt uns der Kunde in Höhe des Verkaufswertes der Vorbehaltsware zuzüglich aller Kosten und Zinsen bis zur Tilgung seiner gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen: a) die ihm aus der Veräußerung zustehenden oder noch zufallenden Forderungen gegen seine Abnehmer samt Sicherheiten und Nebenrechten; b) die ihm aus der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung zufallenden Eigentumsanteile an dem vermischten Bestand bzw. an der neuen Sache. Der Kunde hat die erfolgte Übertragung dem Dritten bekanntzugeben und uns auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, ferner die uns zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherungen, soweit sie vom Abnehmer des Kunden schriftlich anerkannt sind, unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, geben wir insoweit Sicherheiten frei. Bei Erfüllung der ihm obliegenden Sicherungspflichten ist der Kunde widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Bei Verzug steht uns das Recht zu, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen sowie Sicherheiten zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten. 5. Zahlung Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder in 30 Tagen netto. Voraus- oder Deckungszahlungen sind nicht skontierfähig. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für den Skonto ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht und Mehrwertsteuer maßgeblich. Wechsel und Schecks werden stets zahlungshalber angenommen. Die Zahlungspflicht des Käufers ist erst erfüllt, wenn wir den vollen Betrag unserer Rechnung zur freien Verfügung erhalten haben. Zahlungen an für uns handelnde Personen dürfen nur gegen Vorlage einer ausdrücklichen, schriftlichen Inkassovollmacht oder einer von uns quittierten Rechnung geleistet werden. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, bestimmen wir die Verrechnung eingehender Zahlungen. Zurückhaltung von Zahlungen ist immer, auch im Gewährleistungsfall, unzulässig. Der Kunde hat kein Aufrechnungsund kein Zurückbehaltungsrecht. 6. Verzug Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen uns ohne ausdrückliche Inverzugsetzung folgende Rechte zu: a) sofortige Zurückhaltung unserer Leistungen an den Kunden; b) von allen Verträgen ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; c) Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts; d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in einer dem tatsächlichen Verzugsschaden entsprechenden Höhe geltend zu machen; e) Verrechnung von geleisteten Vorauszahlungen des Kunden mit unseren offenen Forderungen. Dieselben Rechte stehen uns zu, wenn konkrete Tatsachen in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden Veränderungen ergeben, die auf eine baldige Zahlungseinstellung schließen lassen. 7. Mängelrügen und Gewährleistung Rügen, betreffend Falschlieferung, unvollständige Lieferung oder Fehler der Ware, müssen spätestens eine Woche nach Übernahme schriftlich und spezifiziert bei uns eingehen. Zur Erhaltung der Mängelansprüche muß der Kunde die Ware unverzüglich nach Übernahme untersuchen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Rügefrist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Mit Ablauf der Rügefrist sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Verjährung der Ansprüche beträgt 1 Monat ab schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, im übrigen 3 Monate ab Übernahme. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten oder sonst ungenügenden Rüge. Die Anerkennung der Mängelansprüche durch uns setzt voraus, daß uns Gelegenheit zur Nachprüfung der unveränderten Ware gegeben wird. Unter Ausschluß der Mängelansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 476 BGB) leisten wir wie folgt Gewähr: Rechtzeitige und begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Nachbesserung. Machen wir davon keinen Gebrauch oder führt diese nicht zum Erfolg, sind wir nur zur Herabsetzung des Preises oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, gleich ob sie sich unmittelbar oder mittelbar (Folgeschäden) auf den Mangel gründen. Dies gilt insbesondere auch für entstehende Aufwendungen, die zur Behebung des Mangels gemacht werden, und für Kosten, die infolge der entgangenen Nutzung der Ware entstehen. Keine Gewähr übernehmen wir: für mündlich oder schriftlich erteilte Beratung, Angaben, Hinweise oder Empfehlungen sowie für bestimmte Eigenschaften der Ware. Auch bei berechtigten Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nicht einseitig verzögern, kürzen, zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen. 8. Rücksendungen Erfolgen Rücksendungen ohne unser vorher ausdrücklich erklärtes Einverständnis, können wir die Annahme verweigern. Die mit unserem Einverständnis zurückgesandte Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden. Die Rücksendung erfolgt frachtfrei und stets auf Gefahr des Rücksenders, auch bei Abholung durch uns. Die Gutschrift bemißt sich nach der Rechnungshöhe abzüglich der uns entstehenden Unkosten und etwaigen Wertverlusten, mindestens jedoch eines Anteils von 10%. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand unter Kaufleuten i. S. der §§ 1 ff HGB hinsichtlich aller Leistungen, Ansprüche und Verpflichtungen, auch aus Wechsel und Scheck ist der Sitz unserer Firma in Haan/Rhld. 10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder ein Teil hiervon unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Übrigen zur Folge. Wolfgang Lemke GmbH Schallbruch 34a 42781 Haan bei Düsseldorf |
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