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Allgemeine Geschäftsbedingungen 20. 12. 1996

1. Aufträge
Mit der Erteilung eines Auftrages auf der Grundlage unseres Angebotes –
direkt oder über unsere Vertreter – werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers oder
Vereinbarungen mit unseren Vertretern sowie mündliche Absprachen werden
erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Wir behalten uns
die Annahme des Auftrages vor.
Eine über den üblichen Gebrauch hinausgehende gewerbliche Weiterverarbeitung
unserer Modelle ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erlaubt.

2. Preise
Es werden stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Soweit
in Angeboten, Katalogen und Preislisten nichts anderes vermerkt ist, handelt
es sich um Preise ohne Mehrwertsteuer. Auf diese Preise kommt der jeweils
am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz in Anrechnung. Es können
keine Ansprüche aus überhöhten Preisangaben abgeleitet werden.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen zu der
bestätigten Zeit. Sie gelten nicht für Nachbestellungen. Bis zur Lieferung eintretende
Preis- und Kostenerhöhungen berechtigen uns, diese Preise zu
berichtigen.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Versendung
durch eigene oder fremde Fahrzeuge geht die Gefahr auf ihn über. Ist
freie Anlieferung vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang mit Ankunft des Fahrzeuges
am Bestimmungsort. Die Anlieferung erfolgt zu ebener Erde der Lieferanschrift
bzw. an die mit dem Fahrzeug nächsterreichbare Stelle. Der
Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu
sorgen. Für Abhandenkommen oder Beschädigung der Ware nach erfolgter
Anlieferung haften wir nicht. Vorab- und Teillieferungen sind uns gestattet. Sie
sind selbständige Lieferungen. Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete
Umstände beseitigen unsere Lieferverpflichtung ganz oder zum Teil. Schadenersatzansprüche
können hieraus nicht erhoben werden.
Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung entbindet
den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung. Die Geltendmachung
von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung sowie der
Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Die Verpackung erfolgt branchenüblich und wird nicht berechnet. Eine
Berechtigung zur Rückgabe besteht nicht.
Schäden und Fehlmengen sind sofort festzustellen und auf der Empfangsquittung
zu vermerken. Ansprüche daraus sind uns auf Verlangen abzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten
uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung dient das
vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Der Kunde ist
unter der Voraussetzung der Weitergabe unseres Eigentumsvorbehalts zur
Veräußerung und Verarbeitung (Verbindung, Vermischung usw.) der gelieferten
Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Diese Berechtigung
entfällt, wenn er mit seinem Abnehmer oder Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart
hat oder sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzuge
befindet.
Der Kunde nimmt eine etwaige Verbindung der unbezahlten Ware nur zu vorübergehendem
Zweck vor. Er teilt dies dem Abnehmer unter Hinweis auf unser
vorbehaltenes Eigentum und unsere Wegnahmeberechtigung mit.
Andere Verfügungen, z.B. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen usw.,
sind dem Kunden verboten. Pfändungen, Globalzessionen und andere Beeinträchtigungen
unserer Rechte hat uns der Kunde unter Übersendung von
Urkundenabschriften (z. B. Pfändungsprotokoll) mitzuteilen. Von uns gelieferte
Ware ist gesondert zu lagern und als unser Eigentum kenntlich zu machen.
Unser Abnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um uns die
Inbesitznahme unserer wo auch immer liegenden Ware zu ermöglichen.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Zur Sicherung unseres Eigentums überträgt
uns der Kunde in Höhe des Verkaufswertes der Vorbehaltsware zuzüglich
aller Kosten und Zinsen bis zur Tilgung seiner gesamten Verbindlichkeiten
aus unseren Warenlieferungen:
a) die ihm aus der Veräußerung zustehenden oder noch zufallenden Forderungen
gegen seine Abnehmer samt Sicherheiten und Nebenrechten;
b) die ihm aus der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung zufallenden
Eigentumsanteile an dem vermischten Bestand bzw. an der neuen Sache.
Der Kunde hat die erfolgte Übertragung dem Dritten bekanntzugeben und
uns auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, ferner die uns zur Durchsetzung
unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherungen, soweit sie vom
Abnehmer des Kunden schriftlich anerkannt sind, unsere Gesamtforderung
um mehr als 20%, geben wir insoweit Sicherheiten frei.
Bei Erfüllung der ihm obliegenden Sicherungspflichten ist der Kunde widerruflich
zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Bei Verzug steht uns das Recht zu, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu
machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, den Abnehmer unseres Kunden
von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen
sowie Sicherheiten zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten.

5. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter
Abzug von 2% Skonto oder in 30 Tagen netto. Voraus- oder Deckungszahlungen
sind nicht skontierfähig. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung,
daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für den Skonto
ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht und
Mehrwertsteuer maßgeblich.
Wechsel und Schecks werden stets zahlungshalber angenommen. Die Zahlungspflicht
des Käufers ist erst erfüllt, wenn wir den vollen Betrag unserer
Rechnung zur freien Verfügung erhalten haben. Zahlungen an für uns handelnde
Personen dürfen nur gegen Vorlage einer ausdrücklichen, schriftlichen
Inkassovollmacht oder einer von uns quittierten Rechnung geleistet werden.
Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, bestimmen wir die Verrechnung
eingehender Zahlungen. Zurückhaltung von Zahlungen ist immer,
auch im Gewährleistungsfall, unzulässig. Der Kunde hat kein Aufrechnungsund
kein Zurückbehaltungsrecht.

6. Verzug
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen uns ohne ausdrückliche Inverzugsetzung
folgende Rechte zu:
a) sofortige Zurückhaltung unserer Leistungen an den Kunden;
b) von allen Verträgen ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen;
c) Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts;
d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in einer dem tatsächlichen Verzugsschaden
entsprechenden Höhe geltend zu machen;
e) Verrechnung von geleisteten Vorauszahlungen des Kunden mit unseren
offenen Forderungen.
Dieselben Rechte stehen uns zu, wenn konkrete Tatsachen in der Person
oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden Veränderungen ergeben,
die auf eine baldige Zahlungseinstellung schließen lassen.

7. Mängelrügen und Gewährleistung
Rügen, betreffend Falschlieferung, unvollständige Lieferung oder Fehler der
Ware, müssen spätestens eine Woche nach Übernahme schriftlich und spezifiziert
bei uns eingehen. Zur Erhaltung der Mängelansprüche muß der Kunde
die Ware unverzüglich nach Übernahme untersuchen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb der Rügefrist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Mit Ablauf der Rügefrist sind
alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Verjährung der Ansprüche beträgt
1 Monat ab schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, im übrigen
3 Monate ab Übernahme.
Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand
der verspäteten oder sonst ungenügenden Rüge. Die Anerkennung der
Mängelansprüche durch uns setzt voraus, daß uns Gelegenheit zur Nachprüfung
der unveränderten Ware gegeben wird.
Unter Ausschluß der Mängelansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang
(§ 476 BGB) leisten wir wie folgt Gewähr:
Rechtzeitige und begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Nachbesserung.
Machen wir davon keinen Gebrauch oder führt diese nicht zum Erfolg,
sind wir nur zur Herabsetzung des Preises oder zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, gleich ob sie sich
unmittelbar oder mittelbar (Folgeschäden) auf den Mangel gründen.
Dies gilt insbesondere auch für entstehende Aufwendungen, die zur Behebung
des Mangels gemacht werden, und für Kosten, die infolge der entgangenen
Nutzung der Ware entstehen.
Keine Gewähr übernehmen wir:
für mündlich oder schriftlich erteilte Beratung, Angaben, Hinweise oder Empfehlungen
sowie für bestimmte Eigenschaften der Ware. Auch bei berechtigten
Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nicht einseitig verzögern, kürzen,
zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen.

8. Rücksendungen
Erfolgen Rücksendungen ohne unser vorher ausdrücklich erklärtes Einverständnis,
können wir die Annahme verweigern. Die mit unserem Einverständnis
zurückgesandte Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden.
Die Rücksendung erfolgt frachtfrei und stets auf Gefahr des Rücksenders,
auch bei Abholung durch uns. Die Gutschrift bemißt sich nach der Rechnungshöhe
abzüglich der uns entstehenden Unkosten und etwaigen Wertverlusten,
mindestens jedoch eines Anteils von 10%.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand unter Kaufleuten i. S. der §§ 1 ff
HGB hinsichtlich aller Leistungen, Ansprüche und Verpflichtungen, auch aus
Wechsel und Scheck ist der Sitz unserer Firma in Haan/Rhld.

10.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder ein Teil hiervon unwirksam
sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Übrigen zur Folge.

Wolfgang Lemke GmbH
Schallbruch 34a
42781 Haan bei Düsseldorf


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